Maßnahmennummer 433/5152/2016
Mit dem Bildungsgutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen, wenn die Weiterbildung für die Weiterbildungsförderung nach § 85 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch (SGB III) zugelassen ist.
Es sind noch weitere Maßnahmen zertifiziert. Bitte sprechen Sie uns an!